Wenn sich bei einem Probanden, welcher bereits eine Personenkennziffer besitzt, der Nachname durch z.B. Heirat ändert, so passt nun die Überprüfung der Personenkennziffer nicht, da diese den ersten Buchstaben des Nachnamens enthält. Bei dieser Konstellation ist es möglich, die bereits bestehende Personenkennziffer trotzdem weiter zu verwenden. Dies wird über eine Nachfrage ermöglicht:
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