Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Berechtigung erstellen, finden Sie hier.
Kürzel | AKZ |
---|---|
Bezeichnung | Akten zusammenführen |
Beschreibung | Das Zusammenführen von Akten des Arbeitgebers und des Probanden kann eingeschränkt werden. |
Nein | Die Schaltfläche zum Zusammenführen der Akten wird im Probandenstammblatt deaktiviert und im Arbeitgeberstammblatt ausgeblendet. Das Akten zusammenführen ist bei Abteilungen weiterhin möglich. |
Lesen | Die Schaltfläche zum Zusammenführen der Akten wird im Probandenstammblatt deaktiviert und im Arbeitgeberstammblatt ausgeblendet. Das Akten zusammenführen ist bei Abteilungen weiterhin möglich. |
Voll | Akten vom Arbeitgeber und vom Probanden können zusammengeführt werden. |
Berechtigung AKZ auf Nein oder Lesen:
Proband:
Arbeitgeber: Schaltflächeausgeblendet
Abteilung: Akten zusammenführen weiterhin möglich
Berechtigung AKZ auf Voll:
Proband:
Arbeitgeber: Schaltflächewird angezeigt
Abteilung:
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