Berechtigung WIEDV (Wiedervorlage)

Geändert am Mi, 24 Mai, 2023 um 10:51 VORMITTAGS

Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Berechtigung erstellen, finden Sie hier.


KürzelWIEDV
BezeichnungWiedervorlage
Ab Version
12.20.0
BeschreibungDie Schaltflächen für Wiedervorlage und Erinnerung können ein- oder ausgeblendet werden.
NeinDie Schaltflächen Wiedervorlage und Erinnerung werden ausgeblendet.
LesenDie Schaltflächen Wiedervorlage und Erinnerung werden angezeigt.
VollDie Schaltflächen Wiedervorlage und Erinnerung werden angezeigt.

 
Berechtigung WIEDV auf Nein:



Berechtigung WIEDV auf Lesen oder Voll:



Interne ID: 4463 (A)

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